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Claudia
Anmeldedatum: 15.03.2005 Beiträge: 58 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 16.03.2005, 13:31 Titel: Impressum, externe Links & Wettbewerbsrecht |
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Es gibt kaum etwas, das der Gesetzgeber nicht geregelt hat. So auch im deutschen Internet.
Wer also eine eingene Homepage betreiben möchte, muss sich an einige rechtliche Vorschriften halten.
IMPRESSUM
Einer der wichtigsten Punkte ist das Impressum, das auch auf privaten Homepages nicht fehlen darf.
Die Grundlage hierfür findet man im TDG (Teledienstgesetz / § 6 "Allgemeine Informationspflicht").
Links & Infos zum Thema:
Net & Law bietet neben umfangreichen Infos zum Onlinerecht auch einen Webimpressum-Assistenten, mit dem ein auf sein persönliches Profil zugeschnittenes Impressum erstellen kann.
EXTERNE LINKS
Auch für sämtliche externe Links, also Links, die von unserer Homepage auf eine fremde Homepage verzweigen, hat sich der Gesetzgeber was einfallen lassen: Die externen Links müssen als Weitervermittlung gegenüber dem Nutzer kenntlich gemacht werden. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden Sie im Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und im Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV):
- § 4 Abs. 5 TDDSG (Teledienstedatenschutzgesetz)
"Die Weitervermittlung zu einem anderen Diensteanbieter ist dem Nutzer anzuzeigen."
- § 13 Abs. 3 MDStV (Mediendienste-Staatsvertrag)
"Die Weitervermittlung zu einem anderen Anbieter ist dem Nutzer anzuzeigen."
WETTBEWERBSRECHT
Zum sehr umfangreichen Thema "Wettbewerbsrecht" hat die IHK Frankfurt/M. eine Online-Broschüre ins Web gestellt. Hier ist alles von "A" wie Abmahnung bis "Z" wie Zeitungstipps ausführlich erklärt.
Für viele dürfte der Punkt "Irreführende Werbung" sehr interessant sein.
Wichtiger Hinweis:
Das zuvor Ausgeführte stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Gesetzgebers dar, sondern beinhaltet lediglich eine Hilfestellung für Homepagebetreiber. _________________ Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen!
Johann Wolfgang von Goethe (1746-1832) |
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Holger Site Admin
Anmeldedatum: 13.03.2005 Beiträge: 127
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Verfasst am: 23.03.2005, 10:29 Titel: |
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| Danke für den Beitrag, das ist mal eine nützliche Zusammenfassung :thumb: |
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magadoo
Anmeldedatum: 15.03.2005 Beiträge: 7
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Astralblue
Anmeldedatum: 28.03.2006 Beiträge: 13
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Verfasst am: 02.04.2006, 12:28 Titel: |
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Reise-Portale müssen für Pauschalreisen voll haften
Verantwortung nicht auf Anbieter von Hotel, Flug und Mietwagen abschieben
Paket-Angebote, die auf einem Reiseportal im Internet nach individuellen Wünschen zusammengestellt werden können, gelten rechtlich als Pauschalreisen. Darauf wies Ernst Führich, Leiter des Competenz Centrums Reiserecht an der Fachhochschule Kempten, gegenüber de.internet.com hin. Dem Reiseportal ist es demnach nicht möglich, die Verantwortung nach Vertragsabschluss auf die Anbieter der einzelnen Bestandteile wie Hotel, Flug und Mietwagen abzuschieben.
Grundlage sei das so genannte Club-Tour-Urteil des Europäischen Gerichtshofes und eine vergleichbare Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Eine Pauschalreise liegt vor, wenn eine Reise nach den Vorgaben des Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gebündelt wird. Das Internet-Portal ist damit rechtlich der Reiseveranstalter. Beförderung und Unterbringung können also nicht als Fremdleistungen deklariert werden, erläuterte Führich.
"Hier wird oft Etikettenschwindel auf den Internetseiten und in den Geschäftsbedingungen der Anbieter von Dynamic Packaging betrieben", sagte der Reiserechts-Experte. Er forderte die Online-Anbieter auf, die Käufer von zusammengestellten Reisepaketen eindeutig unter den Schutz des Pauschalreisrechts zu stellen. (ck)
[ Dienstag, 14.03.2006, 17:33 ]
http://de.internet.com/index.php?id=2041903
was meint ihr den dazu:)?
bin ich jetzt ein reiseveranstalter wenn ich ein partnerprogramm betreibe mit pauschalreisen?
lg
Astralblue |
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